Unsere 20 Gemeinden mit ihren sehr unterschiedlichen Identitäten machen seit mehreren Jahrhunderten unseren Kanton aus. Die Autonomie der Gemeinden ist gemäss aktueller Kantonsverfassung (Art. 101) gewährleistet. Im Falle einer allfälligen Überforderung zur Erfüllung einer Aufgabe könnte der Regierungsrat bereits heute zwei oder mehrere Gemeinden zur Zusammenarbeit verpflichten. Mir ist kein aktueller Fall bekannt, in welchem der Regierungsrat wegen einer Überforderung einschreiten musste. Trotzdem begründet der Regierungsrat seinen radikalen Ansatz zur Zusammenlegung aller 20 Gemeinden zu 3 – 5 neuen Gebilden unter anderem mit einer Überforderung in den Gemeinden. Die immer wieder ins Feld geführte Überforderung ist aus meiner Sicht ein Vorwand um einen zentralistisch geführten Kanton mit 3 – 5 Städten von oben herab neu zu formen. Dies ohne Rücksicht auf die Zustimmung der Stimmberechtigten jeder der beteiligten 20 Gemeinden. Ein undemokratischer Vorgang, der in fast allen Kantonen der Schweiz bereits auf Verfassungsstufe vorsorglich ausgeschlossen wird.

Im Verfassungsentwurf, welchen der Regierungsrat bereits an den Kantonsrat überwiesen hat, gibt der neue Artikel 122 den richtigen Weg vor. Bestand und Gebiet der Gemeinden werden gewährleistet. Bestandes- und Gebietsänderungen bedürfen der Zustimmung der Stimmberechtigten jeder beteiligten Gemeinde und des Kantons. Zusätzlich soll der Kanton zweckmässige Fusionen fördern und entsprechende Bestrebungen administrativ und finanziell unterstützen. Der Eventualantrag nimmt die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung im Wesentlichen auf.

Solche politischen Unterzüge (Spielregeln im Spiel ändern) dürfen nicht belohnt werden. Darum NEIN zu Zwangsfusionen (Gegenvorschlag Regierung) und JA zum Eventualantrag, welcher die mehrjährige Vorbereitungsarbeit der Verfassungskommission respektiert.