In der Appenzeller Zeitung vom 6. November kommt die Regierung ihrer Pflicht nach ausgewogener Information zur Abstimmung Gemeindestrukturen mit der dritten, ganzseitigen Darstellung ihrer Position nach (Ironie off).

Dabei wird der Versuch unternommen, den Fusionszwang, welcher dem Gegenvorschlag der Regierung eigen ist, klein zu reden. Lassen Sie sich nicht verwirren und auch nicht desinformieren. Wenn eine Gemeinde ohne Ihre Zustimmung fusioniert werden soll, ist das ein Fusionszwang. Die Rechtsliteratur und die Rechtssprechung sind in diesem Punkt eindeutig.

Bestimmt hilft es auch, wenn die Themenblätter der eigenen, regierungsrätlichen Verfassungskommission (auf www.ar.ch einsehbar) konsultiert werden. Dort ist korrekterweise auch von Fusionszwang die Rede. Wie kann eine Regierung auf Basis dieser Ausgangslage (Rechtsliteratur / Rechtssprechung / Themenblätter Verfassungskommission) so tun, wie wenn eine unterschiedliche Definition von Zwang vorliegt? Der Sachverhalt ist klar und die Bezeichnung Fusionszwang richtig.

Die Wahrheit ist den Menschen zuzutrauen.