Am 26. November stimmen wir über zwei Varianten künftiger Gemeindefusionen ab. Die Regierung propagiert in ihrem Gegenvorschlag eine durch den Kanton angeordnete Zusammenlegung der 20 bestehenden Gemeinden auf neu 3 bis 5. Das kommt überraschend und ist erklärungsbedürftig. Denn seit über einem Jahrzehnt wird das Thema Gemeindefusionen im Kanton diskutiert und evaluiert. 2012 wurde ein umfangreiches Gutachten der Universität Bern eingeholt, das mit einem klaren Fazit endet: Radikale und zwangsweise Fusionen werden «nicht als sinnvoll erachtet». 2014 kam eine von der Regierung eingesetzte Kommission zu einem ähnlichen Ergebnis: Fusionen sollen erleichtert, nicht aber erzwungen werden. Und 2019 stellte die Verfassungskommission nach eingehender Prüfung der Argumente mit klarer Mehrheit fest: Radikale Zwangsfusionen sind nicht der richtige Weg, Fusionen sollen aber administrativ und finanziell unterstützt werden – das entspricht dem Eventualantrag. Was aber tut die Regierung? Sie verhält sich wie ein Patient, der wegen Beinschmerzen drei verschiedene Ärzte aufsucht. Alle empfehlen vorerst Physiotherapie und raten von einer Amputation dringend ab. Ohne je den Physiotherapeuten besucht zu haben, entscheidet sich der Patient am Ende doch für die Amputation. Hoffentlich muss er diese Entscheidung nicht bereuen!