Der Eventualantrag aus dem Parlament ist der richtige Weg. Nur so wird eine Zustimmung durch die Stimmberechtigten der jeweils betroffenen Gemeinden als Lösung für eine neue Gemeinschaft sichergestellt.  Erfolgreiche Fusionen in der ganzen Schweiz zeichnen sich dadurch aus, dass die betroffene Bevölkerung der jeweilig zu fusionierenden Gemeinden frühzeitig in den Prozess einbezogen wird. Das schafft Vertrauen und gibt auf Basis eines Fusionsgesetzes klare Hinweise, wie die zukünftig fusionierte Gemeinde politisch und gesellschaftlich funktionieren soll. Auch das gewählte Führungsmodell (Legislative, Exekutive, Verwaltung) muss vor einer Fusionsabstimmung zusammen mit den finanziellen Rahmenbedingungen (Steuern, Verschuldung, Unterstützungsbeiträge) bekannt sein.

Der Eventualantrag setzt auf dieses Lösungsmodell und bietet damit den Stimmberechtigten eine willkommene Alternative. Mit einem JA zum Eventualantrag, auch bei der Stichfrage, verhindern sie Zwangsfusionen gegen den Willen der direkt betroffenen Gemeindebevölkerung.